| Der
Begriff Kunstsachverständiger ist nicht geschützt und kann
von jedermann verwendet werden. Jeder Kunstsachverständige hat daher
auf seiner Seite die Möglichkeit sich mit Profil und Qualifikation
selbst vorzustellen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Industrie- und Handelskammern müssen vor ihrer Zulassung eine Prüfung ablegen (siehe auch www.ihk.de/sach.htm ). Auktionshäuser haben eigene Experten oder bemühen allgemein anerkannte Sachverständige bzw. Herausgeber eines Werkverzeichnisses. Für die Zuordnung in den Prüfgebieten und des Profiels sind die Sachverständigen selbst verantwortlich. |